DGUV Information 209-095

Quarzhaltiger Staub in der Gießerei-Industrie – Branchenlösungen gemäß TRGS 559

Nur online als PDF zum Download erhältlich.

Die DGUV Information 209-095 beschreibt technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen sowie Schutzmaßnahmenkonzepte für Arbeitsbereiche in der Gießerei-Industrie, in denen der geltende Beurteilungsmaßstab von 0,05 mg/m³ für Quarz (A-Staub) derzeit noch nicht eingehalten werden kann. Diese Branchenlösungen wurden gemäß der Technischen Regel für Gefahrstoffe 559 „Quarzhaltiger Staub“ entwickelt.

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