DGUV Information 208-061

Lagereinrichtungen und Ladungsträger

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Die vorliegende DGUV Information 208-061 „Lagereinrichtungen und Ladungsträger“ ist aus der DGUV Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und -geräte“ entstanden und enthält Festlegungen und Empfehlungen, um den sicheren Betrieb von Lagereinrichtungen und Ladungsträgern zu ermöglichen. Dazu werden unter anderem die Aspekte Rechtliche Grundlagen, Bau und Ausrüstung, Betrieb, Prüfung sowie die Instandhaltung von Ladungseinrichtungen und Ladungsträgern betrachtet.
Die DGUV Regel 108-007 wurde zurückgezogen.


Änderungen zur letzten Ausgabe November 2023:

  • Die Aufzählung unter 4.2.1 wurde dahingehend angepasst, dass bei Regalen sowie Schränken mit Schiebe- oder Rolltüren, die von Hand be- und entladen werden, die Höhe der obersten Ablage über der Standfläche nicht mehr als das Fünffache statt das Vierfache der Regal- oder Schranktiefe beträgt.
  • Die Beschriftung der Abbildung 5 wurde entsprechend korrigiert. Die Abbildung 5 wurde um eine weitere Grafik ergänzt (Abb. 5b).
  • Im Anhang 1 Beispiel 2 wurde der Wert 1075 kg auf 75 kg geändert.

 

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