DGUV Information 201-011

Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten

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Der Aufbau, Umbau und Abbau von Gerüsten sowie die eigentliche Benutzung sind mit vielfältigen Gefährdungen verbunden. Die DGUV Information 201-011 beschreibt praxisnah und mit vielen erklärenden Abbildungen, wie die Arbeiten mit Gerüsten sicher gestaltet werden kann. Zur Besserung Anwendung in der Praxis ist die Information anhand eines typischen Bauablaufs gegliedert: Zuerst werden die Anforderungen und Hinweise für Auftraggebende und Planende behandelt, dann für den Gerüstersteller (Auf-, Ab- und Umbau) und schließlich für den Gerüstnutzer bei der eigentlichen Benutzung. Als Ergänzung finden sich in der Schrift ein Kapitel mit umfangreichen technischen Informationen zu Gerüsten sowie Muster-Betriebsanweisungen und weitere Praxishilfen in den Anhängen.

Bei der Überarbeitung der Ausgabe aus dem Jahr 2011 wurden unter anderem folgende Änderungen vorgenommen:

  • Änderung des Titels von „Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten“ zu „Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten“.
  • Anpassung an die aktuellen Regelungen und Begriffsbestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und deren technischen Regeln (TRBS und ASR) sowie an die aktuellen Regelungen der Unfallversicherungsträger, wie z. B. der DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“.
  • Aufteilung der Schrift in die Kapitel Auftraggebende, Gerüstersteller und Gerüstnutzer. Die einzelnen Kapitel sind Anhand des Bauablaufs gegliedert worden.
  • Einfügen eines neuen Kapitels „Auftraggebende und Planende (Verantwortung bei Planung und Durchführung des Bauvorhabens)“.
  • Aufnahme des Themas „Montagegerüste“.

Hinweis:
Mit der BG BAU-Publikation Link-externBaustein F 706“ steht ergänzend eine Checkliste für Gerüstnutzer zur Verfügung. Diese Checkliste ist eine Hilfestellung für qualifizierte Personen nach Link-externTRBS 2121-1 (bzw. Link-extern§ 4 Absatz 5 Satz 3 BetrSichV), die Gerüste vor der Benutzung auf offensichtliche Mängel und Funktionalität kontrollieren. Ohne die in der Regel arbeitstägliche Kontrolle, ob das Gerüst für die Tätigkeit geeignet und augenscheinlich in Ordnung ist, darf ein Gerüst von Gerüstnutzern nicht betreten werden.

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