Klettern in Kindertageseinrichtungen und Schulen
inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten
Sofort versandfertig, Lieferzeit ca. 1-3 Werktage
- Ausgabedatum: 2023.06
- Herausgeber: DGUV
- Seitenzahl: 48
- Format: DIN A5
- Sprache: Deutsch
- Webcode: p202018
- Bisherige Nummer: BG/GUV-SI 8013
- Fachbereich: Bildungseinrichtungen
- Sachgebiet: Allgemeinbildende Schulen
- Weitere Broschüren aus dem Sachgebiet
Klettern ist für Kinder und Jugendliche ein Erlebnis, das sie dazu einlädt, vielfältige motorische, soziale und materielle Erfahrungen zu sammeln. Damit aus Klettererlebnissen für Heranwachsende eigene Erfolgserlebnisse werden können, ist es entscheidend, beim Bau und Betrieb von künstlichen Kletterwänden in Kindertageseinrichtungen und Schulen grundlegende sicherheitstechnische sowie organisatorische Aspekte und Anforderungen zu berücksichtigen. Die überarbeitete DGUV Information 202-018 „Klettern in Kindertageseinrichtungen und Schulen“ gibt hierzu Empfehlungen. Sie wurde vom Sachgebiet „Allgemeinbildende Schulen“ in Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet „Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“ überarbeitet und richtet sich an Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte sowie Leitungspersonen in Kindertageseinrichtungen und Schulen.
- Die Überarbeitung umfasst neben redaktionellen Änderungen folgende Punkte:
- Aktualisierung der Kapitel „Boulderwände“ und „Toprope- und Vorstiegswände“ im Hinblick auf die geltenden anerkannten Regeln der Technik.
- Ergänzung im Kapitel „Sicherungsausrüstung“ um wesentliche Inhalte zu Sicherungsgeräten, Seilen, Karabinern und Selbstsicherungsautomaten.
- Überarbeitung und Erweiterung der Empfehlungen zum sicheren Kletterbetrieb in Bezug auf differenzierte Aufsichtsformen.
- Anpassung der genannten Boulder- und Kletterregeln an die aktuelle Lehrmeinung des Deutschen Alpenvereins e.V. (DAV).
Die DGUV Information 202-018 „Klettern in Kindertageseinrichtungen und Schulen“ kann von Aufsichtspersonen und Präventionsfachkräften im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit in Kindertageseinrichtungen und Schulen als gesicherte Fachmeinung herangezogen werden.