DGUV Regel 112-199

Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten

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Die überarbeitete DGUV Regel 112-199 bietet Unternehmerinnen und Unternehmern eine fundierte Hilfestellung bei der Auswahl und Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten. Diese Rettungssysteme schützen Personen vor einem weiteren Absturz während des Rettungsvorgangs.
Folgende Änderungen wurden im Vergleich zur letzten Ausgabe von Juli 2012 vorgenommen:

  • Neuer Titel
  • Änderung Kapitel „Bereitstellung“ zu Kapitel „Grundsätzliches“
  • Neues Kapitel „Rettungssysteme“
  • Kapitel „Gefährdungsbeurteilung“ wurde komplett überarbeitet
  • Neues Kapitel „Rettungskonzept“
  • Neues Kapitel „Beispiele Rettungsverfahren“
  • Muster-Betriebsanweisung überarbeitet
  • Neuer Anhang „Gefährdungen bei der Rettung und mögliche Maßnahmen“
  • Neuer Anhang „Muster-Rettungskonzept“
  • Weitere inhaltliche Anpassungen in verschiedenen Kapiteln

Die Auswahl und Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) werden in der DGUV Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“ beschrieben.

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