DGUV Regel 114-016

Straßenbetrieb, Straßenunterhalt

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Um dem Straßenverkehr freie und sichere Fahrt zu gewährleisten, sind umfangreiche Arbeiten im Straßenbetrieb und der Straßenunterhaltung notwendig. Dies leisten die Beschäftigten in den Autobahn- und Straßenmeistereien und den kommunalen Baubetriebshöfen. Die Tätigkeiten umfassen dabei u.a Reinigungs-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Fahrbahnen und Beschilderungen, an Brücken, Tunnelanlagen oder Entwässerungsschächten. Im Sommer steht die Pflege des Straßenbegleitgrüns an, im Winter gilt es, die Straßen von Schnee und Eis freizuhalten. Vorbereitende Arbeiten werden in den Werkstätten in den Betriebshöfen durchgeführt. Zur Durchführung der Arbeiten müssen sich die Beschäftigten oft in den Straßenraum begeben, wo sie durch den fließenden Verkehr erheblichen Gefährdungen ausgesetzt sind. Weitere Gefährdungen ergeben sich durch den Umgang mit Maschinen und Arbeitsgeräten, durch Witterungseinflüsse, Infektionsgefährdungen oder den Umgang mit Gefahr- und Biostoffen.
Die DGUV Regel 114-016 „Straßenbetrieb, Straßenunterhalt“ bietet Handlungsempfehlungen zur sicherheitsgerechten Durchführung dieser Arbeiten. Neben den Aufgaben der Unternehmerin und des Unternehmers bezüglich der Organisation des Arbeitsschutzes beschreibt sie die Anforderungen für sicheres Arbeiten im Verkehrsraum, in der Grünpflege und im Winterdienst. Dabei behandelt werden u.a. die Baustelleneinrichtung gemäß ASR A5.2, der Einsatz von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten, der Umgang mit Gefahrstoffen oder den biologischen Gefährdungen.

Neben der redaktionellen Überarbeitung und der Aktualisierung der Rechtsbezüge wurden u.a. in folgenden Abschnitten Aktualisierungen vorgenommen:

  • 3.3 Gefährdungsbeurteilung – Ergänzung gemäß Mutterschutzgesetz
  • 3.11 Sanitäre Einrichtungen – Ergänzungen gemäß Arbeitsstättenregel ASR A4.1 „Sanitärräume“ und ASR A4.2 „Pausen und Gemeinschaftsräume“
  • 4.1 Arbeitsstellen im Verkehrsbereich – Ergänzung entsprechend ASR A5.2 „ Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen“
  • 4.14 Gefahrstofflagerung – Ergänzung gemäß TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“
  • 4.15 Biologische Gefährdungen – Ergänzung Hantaviren
  • Anhang 2 – Arbeitsstellen im Verkehrsbereich - Beispiele für die Ermittlung des Platzbedarfs nach ASR A5.2
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