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Grundsätze der Prävention
DGUV Regel 100-001

Grundsätze der Prävention

Als gedruckte Ausgabe voraussichtlich bestellbar ab August 2025

Die vorliegende  DGUV Regel konkretisiert und erläutert die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.

Um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Versicherten zu gewährleisten, sind Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit erforderlich. In diesem Sinne werden die Formulierungen „Sicherheit und Gesundheitsschutz“ sowie „Sicherheit und Gesundheit“ gleichbedeutend mit dem Begriff „Arbeitsschutz“ nach Arbeitsschutzgesetz verwendet.

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