DGUV Regel 115-002

Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung

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Diese DGUV Regel konkretisiert und erläutert die Vorschriften 17 und 18 "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung" und ersetzt somit die bisher in der Unfallverhütungsvorschrift enthaltenen Durchführungsanweisungen.

In dieser Regel werden konkrete Präventionsmaßnahmen für Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung so beschrieben, dass ein Betrieb im Sinne eines modernen ganzheitlichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes gewährleistet ist. Sie bietet somit eine Hilfestellung, die Vielfalt der kreativ gestalteten künstlerisch-szenischen Darstellungen rechtskonform zu realisieren.

Diese DGUV Regel richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Betreiber von Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung, Dienstleister der Veranstaltungswirtschaft, selbstständige Einzelunternehmerinnen und -unternehmer sowie Künstlerinnen und Künstler.

 


Aktualisierungen zur letzten Ausgabe März 2018:
Die vorliegende DGUV Regel wurde auf aktuelle Rechtsbezüge angepasst. Insbesondere wurden Verweise auf einschlägige Normen, Technische Regeln und das Vorschriften- und Regelwerk der DGUV aktualisiert. Die Änderungen sind redaktionell.


 

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