DGUV Vorschrift 17
Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung
Die für Sie gültige Vorschrift erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger
- Ausgabedatum: 1998.04
- Herausgeber: DGUV
- Seitenzahl: 28
- Format: DIN A5
- Sprache: Deutsch
- Webcode: p000296
- Bisherige Nummer: BGV C 1
- Fachbereich: Verwaltung
- Sachgebiet: Bühnen und Studios
- Weitere Broschüren aus dem Sachgebiet
Zu beziehen bei Ihrem Unfallversicherungsträger.
Die DGUV Vorschriften 17 und 18 werden durch die DGUV Regel 115-002 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“ konkretisiert. Diese Regel ist für beide Vorschriften anzuwenden.
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