DGUV Regel 108-010

Überfallprävention in Verkaufsstellen

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Zum 1. April 2021 wird die neue Link-internDGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“ veröffentlicht, die die ehemaligen Vorschriften 25 bzw. 26 „Kassen“ und die Vorschrift 20 „Spielhallen, Spielcasinos und Automatensäle von Spielbanken“ zusammenführt und ersetzt. Erstmals sind auch Verkaufsstellen in den Geltungsbereich miteinbezogen.

Die DGUV Regel 108-010 „Überfallprävention in Verkaufsstellen“ erläutert die einzelnen Regelungen der neuen DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“ und bietet damit Unternehmerinnen und Unternehmern sowie allen Akteuren, die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten an Verkaufsstellen tragen, eine zentrale Hilfestellung bei der Erfüllung der in der Vorschrift formulierten Pflichten.

Die Paragrafen und Absätze der neuen DGUV Vorschrift 25 werden dazu einzeln mit praxisrelevanten Hinweisen untersetzt. Durch den Abdruck der jeweiligen UVV-Texte unmittelbar über den zugehörigen Erläuterungen ist zudem eine optimale Übersichtlichkeit garantiert.

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