DGUV Regel 113-602

Branche Betonindustrie Teil 1: Herstellung von Betonfertigteilen

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Mit der DGUV Regel 113-602 „Branche Betonindustrie – Teil 1: Herstellung von Betonfertigteilen“ liegt nun der erste Teil eines umfassenden und gleichzeitig leicht anwendbaren Arbeitsschutzkompendiums für die Betonindustrie vor.

In diesem Teil der Regel werden rechtliche Vorgaben, arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Gefahren sowie dazu passende Schutzmaßnahmen für Hersteller von Betonfertigteilen zusammengefasst.

Zum umfangreichen Themenspektrum der Regel gehören unter anderem Gefährdungen und Maßnahmen bei der Herstellung von flächigen Betonfertigteilen, von Betonsteinen und -platten sowie von Sonderbetonfertigteilen. Auch dem Transport und der Lagerung im Betonfertigteilwerk ist ein eigenes Kapitel gewidmet.

Aussagekräftige Bilder aus dem betrieblichen Alltag und eine übersichtliche Struktur der Kapitel unterstreichen den hohen Praxiswert der Regel für Unternehmen und Präventionsfachleute der Betonfertigteilindustrie. 

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