DGUV Regel 101-604

Branche Tiefbau

Diese Schrift befindet sich derzeit in Überarbeitung

Die Arbeit im Tiefbau ist geprägt von vielfältigen Gefährdungen für die Beschäftigten und Unternehmer, denen allerdings mit den passenden Schutzmaßnahmen wirkungsvoll begegnet werden kann. Genau dabei unterstützt die Branchenregel „Tiefbau“ Unternehmer und alle anderen Akteure, die für die sichere und gesunde Durchführung von Tiefbauarbeiten verantwortlich sind. In dieser Regel werden zum einen übergreifende Themen wie die sichere Benutzung von Baumaschinen, persönliche Schutzausrüstungen oder auch Kampfmittelräumung behandelt. Zum anderen werden auch einzelne Arbeitsbereiche im Tiefbau, wie z.B. Straßenbau, Arbeiten im Bereich von Baugruben und Gräben sowie Spezialtiefbauarbeiten, betrachtet. Abgerundet wird dieses praxisgerechte Arbeitsschutz-Kompendium für die Tiefbau-Branche durch verschiedene Formularvorlagen, z.B. zur Beauftragung von Erdbaumaschinenführern.

Wichtiger Hinweis:
Seit 01.04.2020 ist bei der BG BAU eine neu gefasste Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ (DGUV Vorschrift 38) in Kraft. In dieser Publikation wird noch auf die Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ in der Textfassung von 1997 verwiesen (Inkraftsetzung für die gesamte BG BAU im Januar 2012). Wir bitten Sie daher für die Inhalte, in denen die alte Fassung der Unfallverhütungsvorschrift genannt wird, die neue DGUV Vorschrift 38 heranzuziehen.

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