DGUV Regel 109-605

Branche Wärmebehandlung von Metallen

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Die Branchenregel „Wärmebehandlung von Metallen“ hilft staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und viele verbindliche gesetzliche Regelungen konkret anzuwenden. Sie enthält ebenso zahlreiche praktische Tipps und Hinweise für einen erfolgreichen Arbeitsschutz im Betrieb und unterstützt damit die Unternehmerin oder den Unternehmer bei der Beurteilung der Gefährdungen sowie bei der Entwicklung vom Maßnahmen, welche diese Gefährdungen minimieren.

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