DGUV Regel 109-606

Branche Tischler- und Schreinerhandwerk

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Die DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk“ hilft staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und viele verbindliche gesetzliche Regelungen in der Branche konkret anzuwenden. Sie enthält ebenso zahlreiche praktische Tipps und Hinweise für einen erfolgreichen Arbeitsschutz im Betrieb und unterstützt damit die Unternehmerin oder den Unternehmer bei der Beurteilung der Gefährdungen sowie bei der Entwicklung vom Maßnahmen, welche diese Gefährdungen minimieren. Insbesondere werden in dieser Regel wichtige Hinweise und Maßnahmen zur sicheren Benutzung einer Vielzahl von Maschinen und Anlagen in der Branche dargestellt.

Änderungen Mai 2022: Austausch der Abbildung 3.2.1-03
Korrektur November 2022: Nummern in Abbildung 3.1.10-02

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