DGUV Regel 109-607

Branche Metallbau

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Die Metallbaubranche ist in Deutschland kleinständisch strukturiert. 87% der ca. 46.000 Unternehmen beschäftigen unter zehn Mitarbeiter. Lediglich 5% der Betriebe haben mehr als 500 Beschäftigte. Das hohe Gefährdungspotential und die betriebsspezifischen Belastungen und Beanspruchungen für die Beschäftigten in Metallbaubetrieben erfordern eindeutige Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz.

Diese Branchenregel bietet praxisgerechte, wirksame Lösungen für den Arbeitsschutz in Metallbaubetrieben als Konkretisierung und in Ergänzung staatlicher Rechtsvorschriften und Regeln. Neben grundsätzlichen Aspekten von betrieblicher Sicherheit und Gesundheit werden unter anderem branchenspezifische Arbeitsschutzlösungen z. B. bezgl. Verwenden von verschiedenen Werkzeugmaschinen und Pressen in Metallbetrieben, Erodieren, Schweißarbeiten, Schleifarbeiten, Lackierarbeiten, Umgang mit Gefahrstoffen, innerbetrieblicher Transport und Arbeiten auf Baustellen gegeben.

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