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Branche Luftfahrt: Luftfahrzeug-Instandhaltung
DGUV Regel 114-607

Branche Luftfahrt: Luftfahrzeug-Instandhaltung

Als gedruckte Ausgabe voraussichtlich bestellbar ab Juni 2026.

Die DGUV Regel 114-607 „Branche Luftfahrt – Luftfahrzeug-Instandhaltung“  bietet konkrete Hilfestellungen bei den Arbeitsschutzmaßnahmen im Rahmen der Instandhaltung von Luftfahrzeugen. Sie umfasst die wichtigsten Präventionsmaßnahmen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzziele zu erreichen und sie unterstützt die Unternehmen bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. 

Im Vergleich zur alten Version (114-007) wurde die Regel komplett überarbeitet, inhaltlich ergänzt und die rechtlichen Vorgaben und Rechtsbezügen wurden aktualisiert. 

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Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung: 0800 6050404
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