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Fahrerhäuser mit Liegeplätzen, Dachschlafkabinen und Ruheräume von Kraftomnibussen
DGUV Regel 114-006

Fahrerhäuser mit Liegeplätzen, Dachschlafkabinen und Ruheräume von Kraftomnibussen

Voraussichtlich bestellbar ab Ende Juli 2023

Diese DGUV Regel konkretisiert Inhalte aus der DGUV Vorschrift 70 bzw. 71 „Fahrzeuge“, beschreibt technische Spezifikationen und stellt die Erfahrungen der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger zusammen, die für Bau, Ausrüstung und Betrieb von Fahrerhäusern mit Liegeplätzen, Dachschlafkabinen und Ruheräumen von Kraftomnibussen zutreffend sind.

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Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung: 0800 6050404
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