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Benutzung von Kopfschutz
DGUV Regel 112-193

Benutzung von Kopfschutz

Als gedruckte Ausgabe voraussichtlich bestellbar ab August 2025.

Die DGUV Regel 112-193 bietet eine umfassende Hilfestellung für die Auswahl und die Benutzung von Kopfschutz, wie Industrieschutzhelme, Fahrradhelme und elektrisch isolierende Helme. Die Regel wurde umfassend überarbeitet und weist im Vergleich zur alten Version unter anderem folgende Änderungen auf:

Bisher erstreckte sich der Anwendungsbereich auf Industrieschutzhelme und Industrie-Anstoßkappen. Der Anwendungsbereich wurde um folgende Arten von Kopfschutz erweitert:

  • Hochleistungs-Industrieschutzhelme 
  • Elektrisch isolierende Helme für Arbeiten an Nieder- und Mittelspannungsanlagen 
  • Bergsteigerhelme
  • Fahrradhelme
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