DGUV Information 203-083

Arbeiten an unterirdischen Telekommunikationslinien

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Diese Information findet Anwendung auf Arbeiten an unterirdischen Telekommunika- tionslinien, einschließlich Arbeiten in Kabelschächten. Zu diesen Arbeiten gehören alle Tätigkeiten, die bei Errichtung, Betrieb, Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Erweiterung an unterirdischen Telekommunikationslinien durchgeführt werden. Die Information unterstützt die Unternehmerinnen und Unternehmer die Arbeitsbedingungen zu beurteilen, die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

Die Information findet keine Anwendung auf bauliche Arbeiten wie z. B. das Errichten des Baukörpers, der Kabelkanalanlagen und der Kabelschachte, sowie die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Einpflügen von Kabeln.

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