DGUV Regel 100-001

Grundsätze der Prävention

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Die DGUV Regel 100-001 konkretisiert und erläutert die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) und vereint die Regeln BGR A 1 und GUV-R A1.

Hinweis zu Ziffer 4.8.2 und 4.8.3 der DGUV Regel 100-001:
Die Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung im Betrieb nach Ziffer 4.8.2 umfasst bis zum 31. März 2015 einen Erste-Hilfe-Lehrgang im Umfang von 16 Unterrichtseinheiten (16 UE) und nach Ziffer 4.8.3 ein Erste-Hilfe-Training mit 8 UE.
Mit Wirkung ab 1. April 2015 wird die Ausbildung zum Ersthelfer nach Ziffer 4.8.2 auf 9 UE gestrafft und der Umfang der regelmäßigen, in Zeitabständen von zwei Jahren erforderlichen Erste-Hilfe-Fortbildung nach Ziffer 4.8.3 auf 9 UE ausgeweitet.

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