DGUV Regel 101-604

Branche Tiefbau

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Die Arbeit im Tiefbau ist geprägt von vielfältigen Gefährdungen für die Beschäftigten und Unternehmer, denen allerdings mit den passenden Schutzmaßnahmen wirkungsvoll begegnet werden kann. Genau dabei unterstützt die Branchenregel „Tiefbau“ Unternehmer und alle anderen Akteure, die für die sichere und gesunde Durchführung von Tiefbauarbeiten verantwortlich sind. In dieser Regel werden zum einen übergreifende Themen wie die sichere Benutzung von Baumaschinen, persönliche Schutzausrüstungen oder auch Kampfmittelräumung behandelt. Zum anderen werden auch einzelne Arbeitsbereiche im Tiefbau, wie z.B. Straßenbau, Arbeiten im Bereich von Baugruben und Gräben sowie Spezialtiefbauarbeiten, betrachtet. Abgerundet wird dieses praxisgerechte Arbeitsschutz-Kompendium für die Tiefbau-Branche durch verschiedene Formularvorlagen, z. B. zur Beauftragung von Erdbaumaschinenführern.


Änderungen zur letzten Ausgabe Oktober 2019:

  • Redaktionelle Überarbeitung
  • Korrektur von Abbildungen
  • Anpassung von Bezügen zu weiterführenden Regelwerken, insbesondere DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“

 

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