DGUV Regel 114-610

Branche Grün- und Landschaftspflege

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Die DGUV Regel 114-610 „Branche Grün- und Landschaftspflege“ bietet konkrete Hilfestellungen bei den Arbeitsschutzmaßnahmen im Rahmen der Grün- und Landschaftspflege. Sie thematisiert Gefährdungen und mögliche Maßnahmen zu deren Vermeidung bei Grün- und Landschaftspflegearbeiten u.a. im Freien, in der Höhe, im öffentlichen Verkehrsraum, an Gewässern oder mit Gefahrstoffen. Sie enthält außerdem Hinweise zum Arbeiten mit Maschinen, Geräten und Werkzeugen sowie Praxishilfen (z.B. Muster-Betriebsanweisungen, Beauftragungen, Checklisten, Prüfpläne). Sie ersetzt damit die DGUV Regel 114-017 „Gärtnerische Arbeiten“.

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