DGUV Information 208-022

Türen und Tore

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Die DGUV Information „Türen und Tore“ richtet sich in erster Linie an die Unternehmerin/den Unternehmer. Sie soll Hilfestellung bei der Umsetzung der Technische Regel für Arbeitsstätten „Türen und Tore“ (ASR A1.7) geben und aufzeigen, wie Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Vor allem zum Kapitel „Instandhaltung einschließlich sicherheitstechnischer Prüfung“ gibt sie aber auch für Fachpersonal wichtige Anhaltspunkte.

Nach Erscheinen der ASR A1.7 „Türen und Tore“ kamen sowohl von Betreibern als auch aus Fachkreisen zahlreiche Rückmeldungen, dass die Forderungen sehr allgemein formuliert seien. Gleichzeitig wurde der Wunsch nach Konkretisierung und Praxisbeispielen geäußert.

Entstanden ist eine DGUV Information, die den kompletten Text der Technischen Regel zitiert und abschnittweise mit Erläuterungen aus der Praxis erklärt und ergänzt. Die Erläuterungen sind durch kursive Schrift in blauer Farbe vom Regelungstext abgesetzt, so dass der Leser leicht zwischen verbindlichen Anforderungen und Empfehlungen unterscheiden kann.

Die Erläuterungen wurden so ausgewählt, dass die Informationen aus den bisherigen Broschüren BGI 861-1 „Sicherer Umgang mit Toren“ und -2 „Sicherer Umgang mit Türen“ nicht verloren gehen sondern aktuell aufgegriffen werden. Diese beiden Schriften sind also nun in der vorliegenden DGUV Information aufgegangen.

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