DGUV Regel 109-603

Branche Schiffbau

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Die Branchenregel Schiffbau hilft staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und viele verbindliche gesetzliche Regelungen speziell im Bereich des Schiffbaus konkret anzuwenden. Sie enthält ebenso zahlreiche praktische Tipps und Hinweise für einen erfolgreichen Arbeitsschutz im Betrieb und unterstützt damit die Unternehmerin oder den Unternehmer bei der Beurteilung der Gefährdungen sowie bei der Entwicklung vom Maßnahmen, welche diese Gefährdungen minimieren.

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