DGUV Regel 110-003

Branche Küchenbetriebe

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Diese Branchenregel ersetzt die DGUV Regel 110-002 „Arbeiten in Küchenbetrieben“.

Die DGUV Branchenregel Küchenbetriebe wurde unter der Federführung des Sachgebietes Gastgewerbe im Fachbereich Nahrungsmittel erstellt.

Küchen sind ein wesentlicher Bestandteil unserer modernen Dienstleistungsgesellschaft. Die Regel richtet sich an alle Unternehmen des Wirtschaftszweigs "Caterer und Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen". Darüber hinaus sind auch weitere Unternehmen betroffen, die eine Küche betreiben, z. B. Restaurants, Gaststätten, Imbissbetriebe und die Systemgastronomie.

Durch diese Branchenregel wird den Unternehmen ein ganzheitlicher Ansatz zur Erfüllung der Anforderungen aus staatlichen Vorschriften und Regeln (z. B. ArbStättV, ASR, BetrSichV, TRBS, TRGS) sowie den Regelwerken der Unfallversicherungsträger zur Verfügung gestellt. Für Küchen zu beachtende Anforderungen werden in der Branchenregel zusammen gefasst und konkretisiert. Es werden beispielhafte und konkrete Präventionsmaßnahmen zur Verfügung gestellt, die praktikable Lösungen für Gefährdungen und Belastungen für in Küchenbetrieben typischen Arbeitssituationen, Tätigkeiten und Arbeitsplätze beschreiben. Dabei ist dem Stand der Technik, Arbeitswissenschaft und Arbeitsmedizin Rechnung getragen. Dies auch mittels geeignetem Bildmaterial.

Die Branchenregel dient den Unternehmen (Unternehmer, Beschäftigte) bei der Umsetzung ihrer Arbeitsschutzverpflichtungen und bietet gleichzeitig Gestaltungsspielräume für die Anwenderin bzw. den Anwender. Ebenso unterstützt die Regel die Präventionsdienste der Unfallversicherungsträger bei der Durchführung ihres Überwachungs- und Beratungsauftrages.

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