DGUV Information 212-001

Arbeiten unter Verwendung von seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren

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Das seilunterstützte Zugangs- und Positionierungsverfahren (SZP) ist ein Arbeitsverfahren, das den Zugang zu hochgelegenen Arbeitsplätzen ermöglicht. SZP schützt die Anwender und Anwenderinnen vor einem Absturz durch die Verwendung eines Sicherungssystems.

In der DGUV Information 212-001 wird das Verfahren selbst, dessen Anwendung und die erforderliche Ausrüstung dargestellt. Zudem enthält die Information die Anforderungen an Höhenarbeiterinnen und Höhenarbeiter sowie Muster für die Beauftragung von Beschäftigten und Aufsichtführenden.

Folgende Änderungen wurden bei der Überarbeitung der Ausgabe aus dem Jahr 2016 unter anderem umgesetzt:

  • In Kapitel 3 „Verfahren“ wurden folgende Änderungen vorgenommen:
    • Es wurde ein Diagramm ergänzt zur Zuordnung von seilunterstützen Zugangs- und Positionierungsverfahren nach DIN EN 363 zu den persönlichen Absturzschutzsystemen.
    • Der Begriff „Kategorien“ wurde durch den Begriff „Zugangstechniken“ ersetzt (Anpassung an die TRBS 2121-3).
    • Die Abbildungen, die Tabelle und der zugehörige Text zum Thema Vorstieg wurden ersetzt durch einen neuen Abschnitt „Zugang/Zustieg – Schutz gegen Absturz ohne Anwendung von SZP“.
    • Die Abbildung „Hinweis zur passiven Positionierung“ wurde entfernt.
    • Der „Hinweis für die gegenseitige Rettung“ wurde aktualisiert.
  • Neues Kapitel 4 „Anforderungen an die Systemkomponenten und die Zusatzausrüstung“.
    • Grafische Darstellung der Systemkomponenten im Trag- und Sicherungssystem inkl. Erläuterungen zu den Materialanforderungen.
  • Neues Kapitel 5 „Anforderungen an Höhenarbeiter und Höhenarbeiterinnen“ als Ersatz für das bisherige Kapitel 6:
    • Aktualisierung der Inhalte unter Berücksichtigung der TRBS 2121-3 und des DGUV Grundsatzes 312-003.
    • Neues „Übersichtsschema der persönlichen Anforderungen an Höhenarbeiter und Höhenarbeiterinnen“.
  • Kapitel 6 (vorher 7) „Anwendung von SZP“ wurde inhaltlich grundlegend überarbeitet.
    • Der Abschnitt zum Thema „Gefährdungsbeurteilung“ wurde zu einem eigenständigen Kapitel umgewandelt.
  • Neues Kapitel 7 „Gefährdungsbeurteilung“.
  • Die Anhänge wurden grundlegend überarbeitet.
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