21498

COVID-19 als Berufskrankheit – Informationen für Beschäftigte im Gesundheitswesen

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  • 2020.06
  • DGUV
  • 2
  • A4
  • Deutsch
  • p021498


Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sind berufliche Risiken, gegen die eine Absicherung über die gesetzliche Unfallversicherung besteht. Zu den beruflichen Risiken im Gesundheitswesen gehört die Infektion mit Krankheitserregern. Die Erkrankung an COVID-19 kann unter anderem bei Beschäftigten im Gesundheitswesen die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Berufskrankheit erfüllen.

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Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung: 0800 6050404
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