DGUV Regel 101-014

Verwendung von Schalungen, Tragkonstruktionen und Traggerüsten

8,20 €

inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten

Sofort versandfertig, Lieferzeit ca. 1-3 Werktage

Die DGUV Regel 101-014 bietet eine umfangreiche und praxisorientierte Hilfestellung für die sichere Verwendung verschiedener Arten von Schalungen, Tragkonstruktionen und von Traggerüsten. Inhalte der Regel sind unter anderem:

  • Gefährdungsbeurteilung
  • Organisatorische Rahmenbedingungen (z. B. Montageanweisung, Unterweisung, Prüfung und Inaugenscheinnahme)
  • Allgemeine Anforderungen für die Verwendung (z. B. geneigte Flächen, Leitern als Arbeitsplatz, Verkehrswege, Maßnahmen gegen Absturz)
  • Ergänzende Bestimmungen für die Verwendung bestimmter Arten von Schalungen und Tragkonstruktionen
  • Muster-Montageanweisung im Anhang

 

Hinweis Fehlerkorrektur:
In Abbildung 9 auf Seite 58 ist der lichte Querträgerabstand in der Abbildung selbst mit ≤ 0,30 cm angegeben. Der korrekte Wert ist ≤ 30 cm. Dieser Fehler wurde in der PDF-Version der DGUV Regel bereits korrigiert

 

Bei der Überarbeitung der Ausgabe aus dem Jahr 2001 wurden unter anderem folgende Änderungen vorgenommen:

  • Komplette – strukturelle und inhaltliche – Überarbeitung der Regel
  • Änderung des Titels von „Traggerüst- und Schalungsbau“ zu „Verwendung von Schalungen, Tragkonstruktionen und Traggerüsten“
  • Alle Abbildungen wurden neu erstellt
  • Aufnahme einer „Muster-Montageanweisung“ als Anhang

 

Link in Zwischenablage kopiert
A
Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung: 0800 6050404
Anfrage per E-Mail
Xing
LinkedIn