DGUV Regel 101-605

Branche Gebäudereinigung

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Mit rund 700.000 Beschäftigten bildet die Gebäudereinigung laut „Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks“ das beschäftigungsstärkste Handwerk in Deutschland. Diese Beschäftigten gehen einer Vielzahl von Tätigkeiten nach, die mit erheblichen Gefährdungen verbunden sind. Zugleich sind in der Gebäudereinigungsbranche viele kleinere Betriebe und Soloselbstständige aktiv.
Insbesondere für diese Betriebe und Unternehmerinnen bzw. Unternehmer, aber auch für alle anderen Akteure, die mit dem Thema Sicherheit und Gesundheit bei der Gebäudereinigung befasst sind, bietet die Branchenregel „Gebäudereinigung“ eine umfassende und zugleich kompakte Zusammenstellung rechtlicher Vorgaben, typischer Gefährdungen und bewährter Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in diesem Bereich. Die Branchenregel ist damit ein Werkzeug zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, zur Durchführung von Unterweisungen und für die Organisation von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb.
Neben grundsätzlichen Aspekten von betrieblicher Sicherheit und Gesundheit werden unter anderem die Themen Gefahrstoffe, Ergonomie und persönliche Schutzausrüstungen abgehandelt. Das Herzstück der Regel bilden jedoch die tätigkeitsorientierten Kapitel, z.B. zu Baureinigung, Glasreinigung und Krankenhausreinigung. Checklisten und Verweise auf weitergehende Literatur sind als weitere praktische Hilfen in der Branchenregel enthalten.

Wichtiger Hinweis:
Seit 01.04.2020 ist bei der BG BAU eine neu gefasste Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ (DGUV Vorschrift 38) in Kraft. In dieser Publikation wird noch auf die Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ in der Textfassung von 1997 verwiesen (Inkraftsetzung für die gesamte BG BAU im Januar 2012). Wir bitten Sie daher für die Inhalte, in denen die alte Fassung der Unfallverhütungsvorschrift genannt wird, die neue DGUV Vorschrift 38 heranzuziehen.

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