DGUV Regel 109-601

Branche Erzeugung von Roheisen und Stahl

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Diese DGUV Regel bietet konkrete Hilfestellungen bei der Gefährdungsbeurteilung und den Arbeitsschutzmaßnahmen im Rahmen der Erzeugung von Roheisen und Stahl. Sie umfasst die wichtigsten Präventionsmaßnahmen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzziele zu erreichen. Sie hilft, staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und viele verbindliche gesetzliche Regelungen konkret anzuwenden. Ebenfalls enthält sie zahlreiche praktische Tipps und Hinweise für einen erfolgreichen Arbeitsschutz im Unternehmen.

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