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Branche Fleischwirtschaft – Handwerk
DGUV Regel 110-011

Branche Fleischwirtschaft – Handwerk

Die DGUV Regel 110-011 „Branche Fleischwirtschaft - Handwerk“ unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer im Fleischerhandwerk dabei, staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und weitere verbindliche Regelungen konkret anzuwenden. Neben allgemeinen Grundlagen für Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten im Betrieb fasst sie übergreifende Anforderungen an Arbeitsstätten und Arbeitsmittel der Branche zusammen. Für alle typischen Arbeitsplätze von der Schlachtung über Fleischbe- und -verarbeitung bis hin zum Verkauf stellt die DGUV Regel spezifischen Gefährdungen die passenden Maßnahmen und Lösungsansätze gegenüber und gibt damit wertvolle praxisnahe Hilfestellungen.

Die DGUV Regel 110-011„Branche Fleischwirtschaft - Handwerk“ löst als modernes Kompendium mit aktualisierten Anforderungen die DGUV Regel 110-008 „Arbeiten in der Fleischwirtschaft“ ab.

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