DGUV Information 209-007

Fahrzeuginstandhaltung

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Die DGUV Information 209-007 „Fahrzeuginstandhaltung" konkretisiert auszugsweise die DGUV Regel 109-009 mit gleichem Titel. Sie wendet sich an die Beschäftigten in den Betrieben der Fahrzeuginstandhaltung. Sie soll - auch anhand von Unfallerfahrungen - zeigen, wie man Unfälle vermeiden kann, sodass ein sicheres Arbeiten zur Selbstverständlichkeit wird. Die DGUV Information unterstützt ebenfalls bei der Gefährdungsbeurteilung an den verschiedenen Arbeitsplätzen und Tätigkeiten.

In der aktualisierten Fassung August 2019 wurden Änderungen in Abschnitt 5.13 vorgenommen.

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Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung: 0800 6050404
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