DGUV Information 209-097

Mensch und Arbeitsplatz - Dem Carpaltunnelsyndrom vorbeugen

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Zu den Berufskrankheiten gehört auch das Carpaltunnelsyndrom mit der Einordnung als BK 2113. Wird der Mediannerv, der durch den Carpaltunnel im Handgelenk verläuft, über längere Zeit mit Druck belastet, so kann sich ein Carpaltunnelsyndrom ausbilden. Folgen können Schmerzen an Daumen, Zeigefinger und Mittelfinger sein. Schreitet die Erkrankung fort, können Taubheit und Schwächung der Handmuskulatur auftreten.
Arbeitsbedingte Risiken sind Belastungen von Hand-Arm-Schulter aus repetitiven Tätigkeiten, hoher Kraftaufwand und Hand-Arm-Vibrationen. Kombinationen aus diesen drei Grundbelastungen sind mit höheren Risiken verbunden.
Diese DGUV Information stellt das Carpaltunnelsyndrom im Zusammenhang mit den arbeitsbedingten Risiken vor. Das STOP-Prinzip zur Ableitung von Präventionsmaßnahmen wird anhand von Beispielen erläutert. Ergebnisse konkreter Präventionsmaßnahmen sind in betrieblichen Best-Practice-Lösungen dargestellt.

 

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