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Ausbildung und Beauftragung des Bedienpersonals von Multikoptern
DGUV Grundsatz 308-010

Ausbildung und Beauftragung des Bedienpersonals von Multikoptern

Als gedruckte Ausgabe voraussichtlich bestellbar ab November 2026.

Einsätze von Multikoptern können eine sinnvolle Hilfe in verschiedensten gewerblichen Situationen darstellen. Jedoch bringt die Verwendung von Multikoptern nicht nur Vorteile mit sich, sondern birgt auch Gefahren, daher ist ein fundiertes Basiswissen und ein Kenntnisnachweis für die Benutzung erforderlich.

Bei Multikoptern handelt es sich um Luftfahrzeuge und bei jedem Aufstieg, der nicht Indoor stattfindet, gilt somit das Luftrecht. Dieser DGUV Grundsatz findet Anwendung auf die Ausbildung und Beauftragung des Bedienpersonals von unbemannten Fluggeräten. Er ist vorrangig für die Ausbildung und zur Erlangung des Basiswissens von Betreibern von Multikoptern konzipiert.

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