DGUV Regel 110-010

Verwendung von Flüssiggas

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Flüssiggas kommt in zahlreichen Unternehmen unterschiedlichster Branchen zum Einsatz – entsprechend ist ein fachgerechter Umgang mit Flüssiggas und den spezifischen Flüssiggasanlagen entscheidend, um die Sicherheit und Gesundheit aller Personen im Betrieb sicherzustellen.

Die branchenübergreifende DGUV Regel 110-010 „Verwendung von Flüssiggas“ unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer dabei, staatliche Arbeitsschutzvorschriften wie z. B. die Betriebssicherheitsverordnung, aber auch DGUV Vorschriften, Normen sowie weitere verbindliche gesetzliche Regelungen konkret anzuwenden. Darüber hinaus bietet sie umfangreiche Informationen für die Aufstellung, die Dichtheitskontrolle, den Betrieb und die Prüfung von Flüssiggasanlagen. Diese können auch von Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger, Vertretern staatlicher Aufsichtsbehörden sowie zur Prüfung befähigten Personen für Flüssiggasanlagen zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben genutzt werden.

Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung bei der Verwendung von Flüssiggas
Auszug aus DGUV Regel 110-010 „Verwendung von Flüssiggas“ zum Download (elektronisch ausfüllbar)

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