DGUV Information 202-101

Bewegung und Lernen

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Schule in Bewegung zu bringen heißt: Schulentwicklungsprozesse anzuregen – durch eine lerngerechte Rhythmisierung des Unterrichts, durch bewegte Pausen, durch bewegendes und selbstständiges Lernen, durch beteiligende sicherheits- und gesundheitsförderliche Organisationsstrukturen, durch die Anerkennung von Bewegung und Wahrnehmung als Schlüssel für ganzheitliches Lernen.

Die DGUV Information 202-101 „Bewegung und Lernen“ bietet einen umfassenden Zugang zum Konzept der „Bewegten Schule“. Als Teilmaßnahme der von der Kultusministerkonferenz und DGUV gemeinsam durchgeführten Initiative „Sicherheit und Gesundheit im und durch Schulsport“ (SuGiS), orientiert sich diese Schrift an den konzeptionellen Grundlagen und praktischen Umsetzungshilfen für die Idee der „Bewegten Schule“, den Prinzipien der Schulentwicklung, der Prävention im Kindes- und Jugendalter und am Ansatz der Ganztagsschulen.

Ziel der Schrift ist es, allen für die Verwirklichung der „Bewegten Schule“ Verantwortlichen und Interessierten Anregungen für eine bewegungsorientierte Schulentwicklung zu geben. Darüber hinaus bietet diese DGUV Information wichtige Grundlagen sowie vielfältige Beispiele für eine zeitgemäße Verwirklichung des Leitgedankens der „Bewegten Schule“ für alle Schulstufen und alle Schulformen.

Grundlage dieser DGUV Information bildet eine von der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, dem niedersächsischen Kultusministerium und IQES online herausgegebene Schrift mit gleichnamigem Titel.

Der Fachbereich „Bildungseinrichtungen“ der DGUV hat die Schrift geprüft und dessen Aufnahme in das Vorschriften- und Regelwerk der DGUV beschlossen. Die DGUV Information kann von Aufsichtspersonen und Präventionsfachkräften im Rahmen ihrer schulischen Beratungstätigkeit als gesicherte Fachmeinung herangezogen werden.

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