DGUV Information 215-612

Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute - Anforderungen an die sicherheitstechnische Ausrüstung von Geschäftsstellen

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Die bisherige Unfallverhütungsvorschrift „Kassen“ wurde von der DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“ abgelöst. Diese wird durch branchenspezifische DGUV Regeln weitestgehend konkretisiert. Mit der Ablösung ist für die DGUV Information 215-612 der rechtliche Bezug weggefallen. Die Inhalte bieten jedoch weiterhin wertvolle Hilfestellungen für Unternehmerinnen und Unternehmer der Kreditwirtschaft. 

Das federführende Sachgebiet „Kreditinstitute, Spielstätten und Zahlstellen“ der DGUV erarbeitet derzeit eine DGUV Information mit aktuellen Informationen und Rechtsbezügen zur DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“. Mit deren Erscheinen wird die DGUV Information 215-612 zurückgezogen.

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