DGUV Regel 102-601

Branche Schule

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Die DGUV Regel 102-601 „Branche Schule“ ist ein umfassendes, praxisorientiertes und leicht anwendbares Gesamtkompendium, um die Themen Sicherheit und Gesundheit in Schulen zu integrieren. Es beinhaltet die relevanten staatlichen und gesetzlichen Regelungen, Normen sowie wissenschaftlichen Erkenntnisse und das Erfahrungswissen der Unfallversicherungsträger. Unter Berücksichtigung der besonderen Rahmenbedingungen in Schulen sowie des inneren und äußeren Schulbereichs beschreibt diese Branchenregel 19 Tätigkeiten bzw. Arbeitsplätze, mit deren zentralen Gefährdungen und den darauf abzielenden wichtigsten Präventionsmaßnahmen.

Erarbeitet wurde diese DGUV Regel von einer Projektgruppe des Sachgebiets „Schulen“. In dieser Projektgruppe waren neben Sachgebietsmitgliedern auch Vertreterinnen und Vertreter der Kultusministerkonferenz (KMK), der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, der Vereinigung kommunaler Arbeitgeber (VKA), des Bundeselternrates (BER), der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) sowie der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).

Zielgruppe der DGUV Regel sind die Schulhoheit- und Schulsachkostenträger von allgemeinbildenden und beruflichen Schulen. Eine weitere Zielgruppe sind Schulleiterinnen und Schulleiter. Die Branchenregel kann aber auch von Aufsichtspersonen und Präventionsfachkräften der Unfallversicherungsträger im Rahmen ihrer Präventionsarbeit in Schulen herangezogen werden.

Die DGUV Regel 102-601 „Branche Schule“ wurde vom Fachbereich „Bildungseinrichtungen“ der DGUV beschlossen.

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