DGUV Regel 101-038

Bauarbeiten

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Seit Herbst 2019 liegt eine grundlegend überarbeitete Fassung der DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“ vor (auch bekannt unter der Bezeichnung „UVV Bauarbeiten“). Die DGUV Regel 101-038 „Bauarbeiten“ erläutert die einzelnen Regelungen der neuen UVV Bauarbeiten und bietet damit Unternehmerinnen und Unternehmern sowie allen Akteuren, die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit auf Baustellen tragen, eine zentrale Hilfestellung bei der Erfüllung der in der Vorschrift formulierten Pflichten.
Die Paragrafen und Absätze der neuen DGUV Vorschrift 38 werden dazu einzeln mit praxisrelevanten Hinweisen untersetzt. Durch den Abdruck der jeweiligen UVV-Texte unmittelbar über den zugehörigen Erläuterungen ist zudem eine optimale Übersichtlichkeit garantiert.

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