DGUV Information 208-052

Personengebundene Tragehilfen und Rückenstützgurte

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Das Heben und Tragen schwerer Lasten ist mit einer Gesundheitsgefährdung für die Beschäftigten verbunden und stellt insbesondere ein Risiko für die Entstehung von Rückenerkrankungen dar. Daher muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung diese Belastungen ermitteln, bewerten und ggf. Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung ergreifen. Die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) fordert, das Bewegen schwerer Lasten von Hand generell zu vermeiden. Ist dies in Einzelfällen nicht möglich, ist es die Pflicht des Arbeitgebers, die beim Transport auftretenden Belastungen für die Beschäftigten soweit zu verringern, dass eine Gefährdung für deren Sicherheit und Gesundheit auszuschließen ist. Die vorliegende DGUV Information 208-052 „Personengebundene Tragehilfen und Rückenstützgurte“ gibt Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen beim Bewegen schwerer Lasten nach dem TOP-Prinzip und richtet sich insbesondere an Arbeitgeber. 

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